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Versicherungskosten senken!
Versicherungskosten lassen sich leicht senken. Man kann sich zum Beispiel nur gegen das absolut Notwendige absichern. An einigen Versicherungen kommt man jedoch nicht vorbei. Hierunter fällt die Krankenversicherung ebenso wie die Pflegeversicherung. In beiden Fällen besteht Versicherungspflicht. Im Vorteil sind hier Arbeitnehmer, da jeweils der Arbeitgeber knapp die Hälfte der Versicherungsbeiträge übernimmt, ob es ihm nun passt oder nicht. Misslich an dem Status als abhängig Beschäftigter ist jedoch, dass automatisch weitere Versicherungen ins Spiel kommen, gegen die man sich ebenfalls nicht wehren kann. Dies sind die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung. Dass sich auch hier der Arbeitgeber annähernd paritätisch an den Beiträgen beteiligt, ist nur ein schwacher Trost. Umso beruhigender ist es, dass man als Arbeitnehmer gegebenenfalls in den Genuss der Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung kommt, ohne hierfür einen Cent dazu bezahlt zu haben. Der Umstand, dass für den Arbeitgeber seine Beiträge zur Sozialversicherung in erster Linie Kosten darstellen mit entsprechenden Auswirkungen auf Lohnspielräume und die Sicherheit des einzelnen Arbeitsplatzes, soll in diesem Zusammenhang nicht weiter beleuchtet werden.
In Sachen Versicherungen ist man an dieser Stelle bereits durch, vorausgesetzt, man unterhält kein Auto im Hinblick auf die Kfz-Haftpflicht und eine notwendige Wohngebäudeversicherung kommt auch nicht zum Tragen, da man zur Miete wohnt.
An dieser Stelle beginnt die Freiwilligkeit in Sachen Versicherungen. Ob man sich eine private Haftpflichtversicherung leistet oder das Risiko eingehen möchte, existenzbedrohende Schäden im Zweifelsfall selbst schultern zu müssen, bleibt jedem selbst überlassen. Alternativ kann man zum Beispiel auch sein verfügbares Einkommen nach Abzug der Fixkosten für Wein, Weib und Gesang verwenden.
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