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Vermögensschadenhaftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Berufs-haftpflichtversicherung. Versichert ist der Versicherungsnehmer, in der Regel Freiberufler, selbstständig Gewerbetreibender oder sonstiger Selbstständiger, gegen Schadensersatzansprüche Dritter aus der beruflichen Tätigkeit heraus. Diese entstehen, wenn Personen oder Sachen zu Schaden kommen, kraft Gesetz (§§ 812 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Für manche Berufsgruppen ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung mit jeweils unterschiedlichen Versicherungssummen gesetzlich oder durch Rechtsverordnungen vorgeschrieben, beispielsweise Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare oder Versicherungsvermittler.
Die Berufshaftpflichtversicherung erfüllt auch die Funktion einer sogenannten passiven Rechtsschutzversicherung bzw. Quasi-Rechtsschutzversicherung, da sie unberechtigte Forderungen bzw. Schadensersatzansprüche Dritter abwehrt, gegebenenfalls gerichtlich.
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