Riester
Dank Rieser-Rente beruhigt in den Ruhestand
Die gesetzliche Rente ist schon lange nicht mehr das, was sie sein sollte. Sie kann als Altersvorsorge den Lebensstandard im Ruhestand nicht mehr gewährleisten, so dass die private Altersvorsorge immer wichtiger wird. Auch der Staat hat dieses Problem erkannt und bietet mit der Riester Förderung eine Möglichkeit, privat Vorsorge zu betreiben. Die Riester Rente ist für den nach dem Gesetz begünstigten Personenkreis bestimmt und richtet sich unter anderen vor allem an rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit Kindern. Der Sparer muss für diese Altersvorsorge 4 % seines Bruttoeinkommens des vergangenen Jahres, maximal 2.100 Euro abzüglich der vom Staat zu leistenden Zulagen in den Vertrag zur Riester Vorsorge einzahlen. Er erhält für diese private Vorsorge für sich selbst eine Grundzulage von 154 Euro jedes Jahr auf das Ansparkonto einbezahlt. Für seine vor dem 31.12.2007 geborenen Kinder erhält er außerdem 185 Euro und für die nach dem 31.12.2007 geborenen Kinder gibt es 300 Euro. Wer unter 25 Jahre alt ist, erhält auch noch einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Die gewährten Zulagen zur Riester Rente ergeben dann zusammen mit dem Eigensparbetrag einen Betrag von maximal 2.100 Euro. Wer selbst weniger spart, erhält die Zulagen anteilig.
Diese Altersvorsorge gibt es für Banksparpläne, Rentenversicherungen und Fondssparpläne. Das Kapital zur Riester Altersvorsorge kann zudem auch für den Bau oder den Erwerb von selbst genutzten Wohnimmobilien genutzt werden, ebenso zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen, wenn man in der betreffenden Genossenschaft wohnt. Diese Art der Ansparung stellt also eine hervorragende Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge dar. Eine unkomplizierte Abwicklung der Riester Rente wird z.B. durch Finanzcheck.de angeboten. Neben den Zulagen besteht die Möglichkeit, die eigenen Sparleistungen für die Vorsorge Rente als Sonderausgabenabzug von der Steuer abzusetzen. Für die Riester Vorsorge Rente gilt die nachgelagerte Besteuerung.
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